§ 7 AÜG verpflichtet Personaldienstleister, alle ausgeschriebenen Stellen an die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu melden — über die offizielle HR-XML-v2.2-Schnittstelle mit mTLS-Authentifizierung.
Was muss gemeldet werden:
- Jede Stelle, die Sie öffentlich ausschreiben — auch wenn sie auf Ihrer eigenen Website oder bei StepStone/Indeed/XING/LinkedIn erscheint.
- Ausnahmen: rein interne Stellenbesetzungen, vertrauliche Suche für einen bestimmten Klienten.
Was BAconn automatisch macht: alle 15 Minuten synchronisiert der BA-Connector neue/geänderte Stellen via mTLS. Sync-Logs unter /dashboard/logs. Jeder Eintrag zeigt Status (success/error), HR-XML-Body und Antwort der BA.
Bei Fehlern: Wir senden Ihnen automatisch eine E-Mail mit den Details. Häufigste Ursachen: abgelaufenes Zertifikat, fehlende Pflichtfelder (Beruf, Standort, Arbeitszeit), ungültige PLZ.